Winterdienst

Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Sie dient der Unfallvorsorge und Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit. Laut § 93 der StVO müssen Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Glatteis befreit sein. Fordern Sie am besten gleich ein unverbindliches Angebot an. Dann kann der Winter kommen und Sie können entspannt die kalte Jahreszeit genießen.


Wir arbeiten immer nach dem jeweiligen Wegegesetz sauber und gewissenhaft!

Wir übernehmen folgende Leistungen

01

Maschinelle oder manuelle Schneeräumung

02

Splittstreuung mit Salz, Sand oder Splitt

03

Kontrollfahrten

04

Sowie bei Bedarf auch die Entfernung des Streugutes nach der Saison

Ein Mann in einer orangefarbenen Jacke trägt eine Schneeschaufel
Ein Schneepflug fährt eine verschneite Straße entlang

Wir garantieren schnee- und eisfreie Flächen auf

01

Gehwegen

02

Parkplätzen

03

Hauseingängen

04

Freiflächen

05

Schulwegen

06

Hotels und viele mehr

Wir kümmern uns um Ihren Garten!

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