Winterdienst
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Sie dient der Unfallvorsorge und Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit. Laut § 93 der StVO müssen Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Glatteis befreit sein. Fordern Sie am besten gleich ein unverbindliches Angebot an. Dann kann der Winter kommen und Sie können entspannt die kalte Jahreszeit genießen.
Wir arbeiten immer nach dem jeweiligen Wegegesetz sauber und gewissenhaft!
Wir übernehmen folgende Leistungen
01
Maschinelle oder manuelle Schneeräumung
02
Splittstreuung mit Salz, Sand oder Splitt
03
Kontrollfahrten
04
Sowie bei Bedarf auch die Entfernung des Streugutes nach der Saison

